Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
Hinweise zur Seminaranmeldung

 

aktuelles Semester: SS18

 

 

 

Besondere Hinweise zum SS 2018

 

 

Allgemeine Hinweise zur Anmeldung zu den Seminaren im Bachelor

 

In beiden Bachelor-Studiengängen erfolgt die Seminaranmeldung für alle Seminare außer Mentoring 1 und Propädeutik ab dem zweiten Semester über das Online Studierenden Support Center (OSSC).

OSSC-Seminaranmeldung
vom 6.2. bis zum 19.2.2018 im
Online Studierenden Support Center (OSSC) >>

 

Im OSSC finden Sie nach dem Login die Seminaranmeldung unter "Prüfungsverwaltung". Eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie auf der Fachbereichs-Website:
Infos zur Seminaranmeldung im OSSC >>

 

Zur Seminaranmeldung wird ein Zugang zum OSSC und eine TAN-Liste benötigt. Studierende, die noch keinen Zugang zum OSSC haben oder keine TAN-Liste haben, erhalten diese beim Service-Desk der Campus-IT im Gebäude 1 .

 

Die Vergabe der Seminarplätze in teilnahmebegrenzten Seminaren erfolgt auf der Grundlage der entsprechenden Ordnung des Fachbereiches. Nach der Berücksichtigung besonderer Studienbedingungen (siehe weitere Infos rechts unten) haben zunächst höhere Fachsemester Vorrang, danach entscheidet das Los. Der Zeitpunkt der Anmeldung zwischen dem 6.2. bis zum 19.2.2018 spielt keine Rolle, wir empfehlen aber dringlichst, die Anmeldung nicht auf den letzten Drücker durchzuführen, damit auf eventuelle Probleme noch reagiert werden kann!

 

Die Ergebnisse der Seminarplatzvergabe werden voraussichtlich am 23.2.2018 im OSSC unter "Meine Seminare" veröffentlicht.

 

Seminare mit freien Seminarplätzen werden vor Beginn der Vorlesungszeit auf dem Schwarzen Brett der Webseite des Fachbereiches veröffentlicht. Die Plätze werden ggf. in der ersten Seminarsitzung vergeben.

 

 

Anmeldung zu den Prüfungen

 

Studierende, die im Online-Verfahren einen Seminarplatz erhalten haben, müssen sich in der ersten oder - bei freien Seminarplätzen in Langzeitseminaren - in der zweiten Seminarsitzung durch die Unterschrift im Prüfungsverzeichnis verbindlich zur Prüfung anmelden. Freie Seminarplätze können dann ggf. auch an Studierende vergeben werden, die sich nicht online angemeldet haben.

 

 

 

 

Hinweise zum Wahlmodul

 

Im Wahlmodul im BA Sozialarbeit/Sozialpädagogik müssen nach der Prüfungsordnung ab 2011 insgesamt zwei bis vier Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 8 SWS und 12 LP besucht werden. In zwei von diesen Lehrveranstaltungen ist eine mit "bestanden" bewertete Prüfungsleistung nachzuweisen (Prüfung WM.1 und WM.2).

Bei 4-SWS-Seminaren am Fachbereich SK können Sie sich für Ihre eigene Dokumentation einen Wahlmodulschein im Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik? oder einen Wahlmodulschein im Studiengang Pädagogik der Kindheit und Familienbildung von dem jeweiligen Dozierenden unterschreiben lassen. Die Anmeldung zur Prüfung zu Beginn des Seminars und die Eintragung des Ergebnisses durch die Dozierenden erfolgt dort wie in allen anderen Seminaren. Bei 2-SWS-Seminaren müssen Sie sich jeweils einen Wahlmodulschein von dem jeweiligen Dozierenden unterschreiben lassen und beide zusammen im Studienbüro abgeben.

In anderen Fachbereichen müssen Sie grundsätzlich den Wahlmodulschein für Ihren Studiengang von dem jeweiligen Dozierenden unterschreiben lassen und im Studienbüro abgeben, unabhängig davon, ob es eine 4-SWS-Veranstaltung oder eine 2-SWS-Veranstaltung ist.?

Wahlmodulschein Sozialarb./Sozialpäd. >>

 

Die Regelungen gelten im BA Pädagogik der Kindheit und Familienbildung (PO 2014 oder 2015) entsprechend, dort müssen aber nur eine oder zwei Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 4 SWS und 6 LP besucht werden und ein einer dieser Lehrveranstaltungen ist eine mit "bestanden" bewertete Prüfungsleistung nachzuweisen (Prüfung WE.1).

Wahlmodulschein PKF >>

 

 
 

Berücksichtigung besonderer Studienbedingungen bei teilnahmebegrenzten Seminaren

 

Behinderte und chronisch kranke Studierende, Studierende mit zu betreuenden, bis 14 Jahre alten Kindern und Studierende, die einen pflegebedürftigen Angehörigen oder eine pflegebedürftige Angehörige pflegen können eine angemessene Berücksichtigung bzw. einen Nachteilsausgleich bei der Vergabe der Plätze in teilnahmebegrenzten Seminaren beantragen. Neue Anträge für die Seminarplatzvergabe ab dem SS 2018 müssen bis zum 13.2.2018, 11 Uhr im Dekanat abgegeben werden. Weitere Informationen auf dem
Antragsformular [PDF, 127 KB] >>