Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails


aktuelles Semester: SS24
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Semester:WS13/14
 
Titel:

Einführung in das Jugendstrafrecht

 
 
Lehrgebiet/Studienbereich:Rechtswissenschaften 
 
Scheine / Modul:BA Soz Prüfung G 4.1, Modul: Rechtliche, sozialpolitische, institutionelle und sozialwirtschaftliche Bedingungen (Prüfungsordnung 2011)
BA Soz Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnungen 2011/2015)
BA Soz Prüfung WM.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2021 ab Sommersemester 2022)
 
DozentIn:Temme, Gaby, Prof. Dr.
 
Zeit:29.1. bis 31.1.2014 (9:00-19:30 Uhr in 2.21) Vorbereitungstermine: 11.12.2013 und 18.12.2013 jeweils von 16:15 bis 17:45 Uhr (in 2.24).
Seminarumfang:2 SWS
Seminarbeginn:Siehe Zeitangabe
 
Raum:Vorbespr. 2.24 & Block 2.21
 
Kommentar:
[editieren]

Inhalt:

Jeder – auch Studierende und Lehrende am Fachbereich – war in seiner Jugend kriminell. Straftaten im Jugendalter sind normal und eine Episode, die wieder aufhört. Das Jugendstrafrecht sieht deshalb besondere Möglichkeiten vor, mit dieser Jugendkriminalität – wenn sie angezeigt und registriert wurde – umzugehen. Es handelt sich um die Diversion. Für Jugendkriminalität, die nicht mehr als normal anzusehen ist, gibt es im Jugendstrafrecht ebenfalls besondere Regelungen. Das Jugendstrafrecht geht von einem Erziehungsdefizit aus, das durch Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und als ultima ratio die Jugendstrafe ausgeglichen werden soll. Insofern werden Schnittstellen zum Kinder- und Jugendhilferecht relevant. Ob die vom Jugendstrafrecht intendierten Wirkungen tatsächlich möglich sind, wird vor dem Hintergrund kriminologischer Forschung reflektiert.
Jeder Sozialarbeiter/-pädagoge, der später im Jugendbereich tätig sein will, sollte um die strafrechtlichen Sonderregelungen und ihre Wirksamkeit wissen.

Ziel der Veranstaltung ist es, ein Verständnis für die relevanten Regelungen des Jugendstrafrechts im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht zu entwickeln und die jeweilige Wirksamkeit kritisch hinterfragen zu können.

Prüfungsleistungen bzw. Testat:

Referat

Basisliteratur:

Bitte zu allen Terminen ein aktuelles Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) mitbringen.

 
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