Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails


aktuelles Semester: SS24
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Die Seminaranmeldung erfolgt in beiden Bachelor Studiengängen in zwei Phasen unter "Prüfungsverwaltung" im
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Erste OSSC-Seminaranmeldung bis 19.02.2024, 14:00 Uhr
Zweite OSSC-Seminaranmeldung bis 25.03.2024, 14:00 Uhr

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Semester:WS21/22
 
Titel:

Kinder als Opferzeugen*innen – Perspektiven der Sozialen Arbeit, Pädagogik der Kindheit und Familienbildung, der Kriminologie und des Strafrechts (IM)

 
 
Lehrgebiet/Studienbereich:interdisziplinär 
 
Scheine / Modul:BA Soz Prüfung IM.1: Interdisziplinäres Modul (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)

BA Kind Prüfung WA.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA SA/SP Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnungen 2011/2015)
BA SA/SP Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2021 im Wintersemester 2021/22)
 
DozentIn:Temme, Gaby, Prof. Dr. / Dittrich, Irene, Prof. Dr.
 
Seminarformat:Aktuell ist nicht absehbar, inwieweit in diesem Semester Seminare in Präsenz stattfinden können. Die aktuelle Planung für dieses Seminar ist vor diesem Hintergrund:
Reines Onlineseminar

Die konkrete Umsetzung besprechen die Lehrenden mit den Studierenden zum Seminarbeginn online in Moodle oder in Videokonferenzen. Bitte beachten, dass auch bei Onlineseminaren ggf. Prüfungen in Präsenz stattfinden können.
 
Zeit:Donnerstag,
14:30 Uhr bis 17:45 Uhr
Seminarumfang:4 SWS
Seminarbeginn:14.10
 
Raum:Online (Moodle, Teams,...)
 
Kommentar:
[editieren]
Die Thematik wird anhand von Sexualstraftaten gegen Kinder besprochen. Studierende mit entsprechenden biografischen Vorerfahrungen werden gebeten zu bedenken, inwieweit es der richtige Zeitpunkt für eine vertiefte Befassung mit dem Thema ist.
Ab der ersten Veranstaltung ist die Textsammlung ‚Gesetzestexte für die Soziale Arbeit‘ mitzubringen.

Teilnahmebeschränkung:

Dieses Seminar ist auf 40 TeilnehmerInnen beschränkt. (Es handelt sich um ein sehr komplexes Thema, das interdisziplinär vermittelt werden soll. Dabei sind drei unterschiedliche Disziplinen erfasst. Die Vermittlung erfolgt anhand von Fällen in Gruppenarbeiten. Die - insbesondere rechtlichen und kommunikativen Aspekte - müssen insofern von den beiden Dozenten*innen durchgehend begleitet und ggf. verbessert werden. Dies ist nur bei der vorgegebenen Gruppengröße möglich.)

Inhalt:

Kinder werden Opfer sexualisierter Gewalt durch Erwachsene. Die Handelnden sind den Kindern meistens bekannt und in vielen Fällen sogar die eigenen Eltern, nahe Verwandte oder Personen, die sie kennen und zu denen sie in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Nur in wenigen Fällen erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung. Dies hat unterschiedliche Gründe. Das Strafverfahren kann für das Kind eine zusätzliche Belastung darstellen. Es dient nicht den Interessen des Kindes, sondern der Absicherung der Unschuldsvermutung des*der Beschuldigten und des rechtsstaatlichen Verfahrens ihm*ihr gegenüber. Das Kind hat im Strafverfahren gegebenenfalls die Funktion des*der Anzeigeerstatter*in, des*der Zeugen*in, des*der Nebenkläger*in. Die Aufgabe von Fachkräften ist es, die Belastungen abzumildern.
In der Veranstaltung werden dazu wesentliche Erkenntnisse zur methodischen Umsetzung von einer entwicklungsgerechten, dem Gegenstand der Strafverfolgung hinreichend aussagekräftigen und hinsichtlich der Glaubhaftigkeitssprüfung von Aussagen angemessener Kommunikation mit Kindern als Opferzeugen*innen vermittelt. Dazu gehört auch der (straf)rechtliche und kriminologische Hintergrund.
Das Seminar beschäftigt sich mit den Fragen: Wie kann und sollte eine kindgerechte Justiz für Verletzte von sexualisierter Gewalt aussehen? Welche Besonderheiten des Strafjustizsystems stellen eine Herausforderung für Kinder dar? Welche Arbeitsfelder können die Kinder unterstützen? Welche Kenntnisse sollten Justizfachpersonen zum Themenkomplex kognitionspsychologische Voraussetzungen für Glaubhaftigkeit, Bindung, Trennung und Loyalität von Kindern erlangen bzw. können aus sozialarbeiterischer/kindheitspädagogischer Perspektive unterstützend in Strafverfahren eingebracht werden? Welchen Forschungsstand gibt es zur juristischen Praxis mit Kindern als Prozessbeteiligten? Welche methodischen Vorgehensweisen entsprechen einer kindgerecht(er)en Justiz?
Die Veranstaltung soll einen ersten Einblick in die Herausforderungen geben, denen Kinder, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, im Justizsystem gegenüberstehen und wie sie bei diesen durch Fachkräfte unterstützt werden können.

Empfehlungen zu speziellen Kenntnissen und Bereitschaften:

Die Kenntnisse von G 4.1 (BA Sozialarbeit/Sozialpädagogik) bzw. E 4.1 (BA Pädagogik der Kindheit und Familienbildung) werden vorausgesetzt. Für Studierende des BA Pädagogik der Kindheit und Familienbildung wird empfohlen das Modul E 1.2 abgeschlossen zu haben.

Arbeitsformen:

Vortrag, Diskussionen, Gruppenarbeit

Prüfungsleistungen bzw. Testat:

Mündliche Prüfung
Prüfungstage: 08.02.2022 - 11.02.2022
Prüfungsraum: MS-Teams

Basisliteratur:

Gesetze für die Soziale Arbeit - Textsammlung

Eine Literaturliste wird zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt.

 
Anwesenheit:Ein grundlegendes Ziel des Studiums sind auch die in den Modulhandbüchern beschriebenen Sozial- und Subjektkompetenzen im Bereich der Kommunikation und der sozialen Interaktion. Gerade diese Kompetenzen werden zu einem wesentlichen Anteil auch in der Begegnung in den Seminaren erworben. Insofern ist Ihre Teilnahme wichtig!

Für dieses Seminar ist die Teilnahme nach § 12 Abs. 6 der RahmenPO aber keine formale Voraussetzung für die Prüfung oder das Testat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die Inhalte und Kompetenzen, die in den Seminarsitzungen vermittelt werden, selbstständig aneignen müssen, wenn Sie nicht teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch, dass alle Inhalte der Seminarsitzungen auch in anderer Form bereitgestellt werden, ggf. müssen sie diese selbst recherchieren und erlernen.

In Seminaren mit Referaten, Präsentationen u.ä. als Prüfungsleistung oder Testat ist eine Anwesenheit an der dafür festgelegten Sitzung in jedem Fall als Prüfungs- bzw. Testattermin erforderlich (sofern keine Regelung zum Nachteilsausgleich bzw. zur angemessenen Berücksichtigung familiärer Fürsorge eingreift).

In Seminaren mit Prüfungen/Testaten in Gruppenarbeit, Referaten, Präsentationen u.ä. müssen Sie außerdem an dem im KomVor oder im Seminar ggf. angegebenen Termin zur Abstimmung der Gruppen bzw. der Themen und Termine für Referate, Präsentationen u.ä. teilnehmen oder sich entsprechend der Angaben des/der Lehrenden bei ihm/ihr melden um das abzustimmen – ggf. müssen Sie sich dann selbst eine Gruppe suchen oder Sie werden zu einem Thema, Termin bzw. einer Gruppe zugewiesen.

 
Seminaranmeldung:Die Online-Seminaranmeldung in den Bachelor-Studiengängen und im Master Empowerment Studies war nur bis zum 25.03.2024, 14:00 Uhr möglich.

Informationen zur Vergabe von freien Plätzen.

 
Prüfungsanmeldung und Testatanmeldung:Frist zur Prüfungs- und Testatanmeldung für dieses Seminar:
24.09.2021 bis 02.11.2021


Wenn Sie im OSSC einen Seminarplatz erhalten haben (in den Masterstudiengängen ggf. abweichende Regelungen beachten) oder wenn der*die Dozent*in Sie nachträglich im Seminar zugelassen hat, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der oben genannten Frist selbst im OSSC zur Prüfung bzw. zum Testat anmelden.
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(soweit nicht oben im Kommentar anders angegeben).

Die Prüfungsanmeldung (auch zur Anmeldung zum Testat) finden Sie im OSSC nach Login unter "Prüfungsverwaltung", eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:
Infos zur Prüfungs- und Testatanmeldung >>

 
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