Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails


aktuelles Semester: SS24
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Das Online-KomVor ermöglicht nach der Registierung das Erstellen eines persönlichen Stundenplanes für die eigene Planung.

Die Seminaranmeldung erfolgt in beiden Bachelor Studiengängen in zwei Phasen unter "Prüfungsverwaltung" im
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Erste OSSC-Seminaranmeldung bis 19.02.2024, 14:00 Uhr
Zweite OSSC-Seminaranmeldung bis 25.03.2024, 14:00 Uhr

(Mehr Infos in der Hilfe)

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Semester:SS22
 
Titel:

Einführung in das Familienrecht - elterliche Sorge, Umgang und sonstige materiellrechtliche Fragen

 
 
Lehrgebiet/Studienbereich:Rechtswissenschaften 
 
Scheine / Modul:BA Soz Prüfung G 4.3, Modul: Rechtliche, sozialpolitische, institutionelle und sozialwirtschaftliche Bedingungen (Prüfungsordnung 2015/2021)

BA SA/SP Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (2 SWS - Prüfungsordnungen 2011/2015)
BA SA/SP Prüfung WM.1: Wahlmodul (2 SWS - Prüfungsordnung 2021 ab Sommersemester 2022)
BA Kipäd Prüfung WA.1: Wahlmodul (2 SWS - Prüfungsordnungen ab 2014)
 
DozentIn:Kohne, Marie-Luise, Dr.
 
Seminarformat:Aktuell ist nicht absehbar, inwieweit in diesem Semester Seminare in Präsenz stattfinden können. Die aktuelle Planung für dieses Seminar ist vor diesem Hintergrund:
Seminar möglichst vor Ort, nur soweit das nicht möglich ist, online

Die konkrete Umsetzung besprechen die Lehrenden mit den Studierenden zum Seminarbeginn online in Moodle oder in Videokonferenzen. Bitte beachten, dass auch bei Onlineseminaren ggf. Prüfungen in Präsenz stattfinden können.
 
Zeit:Montag,
11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Seminarumfang:2 SWS
Seminarbeginn:04.04
 
Raum:03.2.041
 
Kommentar:
[editieren]

Inhalt:

Die Wahrnehmung der Rechte und Rechtspositionen von Kindern im familiären Kontext ist ein wichtiger Bereich der sozialen Arbeit. Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen haben dabei vielfach die Aufgabe Kinder in familiengerichtlichen Verfahren zu unterstützen und gegebenenfalls zu vertreten. Grundlage einer familiengerichtlichen Entscheidung ist das materielle Recht. Darunter sind Vorschriften zu verstehen, die regeln, was beispielsweise unter dem Begriff der elterlichen Sorge, der Kindeswohlgefährdung oder des Umgangsrechts zu verstehen ist.
In der Veranstaltung wird ein Überblick über diese materiellrechtlichen Aspekte, insbesondere der elterlichen Sorge, der Kindeswohlgefährdung, des Umgangs- Adoptions-Abstammungs-, und Unterhaltsrechts gegeben.
Ziel der Veranstaltung ist es, die materiellrechtlichen Aspekte, die Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung sein können, zu vermitteln.

Empfehlungen zu speziellen Kenntnissen und Bereitschaften:

Eine eigene, vertiefende Nachbearbeitung der Seminarinhalte ist für die Erreichung des Lernziels unerlässlich.

Arbeitsformen:

Lehrvortrag, Diskussion, Textarbeit, Gruppenarbeit

Prüfungsleistungen bzw. Testat:

Klausur: 120 min
Datum: 21.07.2022
Zeit: wird noch bekannt gegeben
Ort: wird noch bekannt gegeben
Die Prüfungsleistung besteht zu 50% aus den Inhalten aus G 4.1 (vorherige Semester) und zu 50% aus G 4.3. (aus dieser Veranstaltung).

Sollte die Corona-Pandemie zum angegebenen Zeitpunkt der Prüfung keine Klausur in Präsenz zulassen, erfolgt aus Gründen des Gesundheitsschutzes keine Klausur, sondern eine besondere Prüfungsleistung gem. § 21 RahmenPO in der Form einer schriftlichen Ausarbeitung von Fragen und mit Kurzfalllösungen. Die Fragen und Kurzsachverhalte werden in diesem Fall am 21.07.2022 um 9.00 Uhr auf Moodle in dem belegten Kurs hochgeladen. Die schriftliche Ausarbeitung muss am 21.07.2021 bis 15.00 Uhr an die E-Mail-Adresse der Prüferin als Word-Dokument oder RTF-Dokument übersandt worden sein. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gruppenarbeit. Jede*r zu Prüfende hat die Leistung daher einzeln zu erbringen.

Basisliteratur:

Von Anfang an erforderlich und zu jedem Termin mitzubringen: „Gesetze für die Soziale Arbeit. Textsammlung“, Nomos Verlag.

Weitere Literaturempfehlungen werden zu Beginn der Blockwoche bekannt gegeben, ein Semersterapparat ist eingerichtet.

 
Anwesenheit:Ein grundlegendes Ziel des Studiums sind auch die in den Modulhandbüchern beschriebenen Sozial- und Subjektkompetenzen im Bereich der Kommunikation und der sozialen Interaktion. Gerade diese Kompetenzen werden zu einem wesentlichen Anteil auch in der Begegnung in den Seminaren erworben. Insofern ist Ihre Teilnahme wichtig!

Für dieses Seminar ist die Teilnahme nach § 12 Abs. 6 der RahmenPO aber keine formale Voraussetzung für die Prüfung oder das Testat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die Inhalte und Kompetenzen, die in den Seminarsitzungen vermittelt werden, selbstständig aneignen müssen, wenn Sie nicht teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch, dass alle Inhalte der Seminarsitzungen auch in anderer Form bereitgestellt werden, ggf. müssen sie diese selbst recherchieren und erlernen.

In Seminaren mit Referaten, Präsentationen u.ä. als Prüfungsleistung oder Testat ist eine Anwesenheit an der dafür festgelegten Sitzung in jedem Fall als Prüfungs- bzw. Testattermin erforderlich (sofern keine Regelung zum Nachteilsausgleich bzw. zur angemessenen Berücksichtigung familiärer Fürsorge eingreift).

In Seminaren mit Prüfungen/Testaten in Gruppenarbeit, Referaten, Präsentationen u.ä. müssen Sie außerdem an dem im KomVor oder im Seminar ggf. angegebenen Termin zur Abstimmung der Gruppen bzw. der Themen und Termine für Referate, Präsentationen u.ä. teilnehmen oder sich entsprechend der Angaben des/der Lehrenden bei ihm/ihr melden um das abzustimmen – ggf. müssen Sie sich dann selbst eine Gruppe suchen oder Sie werden zu einem Thema, Termin bzw. einer Gruppe zugewiesen.

 
Seminaranmeldung:Die Online-Seminaranmeldung in den Bachelor-Studiengängen und im Master Empowerment Studies war nur bis zum 25.03.2024, 14:00 Uhr möglich.

Informationen zur Vergabe von freien Plätzen.

 
Prüfungsanmeldung und Testatanmeldung:Frist zur Prüfungs- und Testatanmeldung für dieses Seminar:
18.03.2022 bis 25.04.2022


Wenn Sie im OSSC einen Seminarplatz erhalten haben (in den Masterstudiengängen ggf. abweichende Regelungen beachten) oder wenn der*die Dozent*in Sie nachträglich im Seminar zugelassen hat, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der oben genannten Frist selbst im OSSC zur Prüfung bzw. zum Testat anmelden.
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(soweit nicht oben im Kommentar anders angegeben).

Die Prüfungsanmeldung (auch zur Anmeldung zum Testat) finden Sie im OSSC nach Login unter "Prüfungsverwaltung", eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:
Infos zur Prüfungs- und Testatanmeldung >>

 
eigener Stundenplan:Die Vormerkung für den persönlichen Stundenplan ist erst nach dem Login möglich. Ihre Logindaten erhalten sie nach der Registrierung für das Online-KomVor.