Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails


aktuelles Semester: SS24
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Das Online-KomVor ermöglicht nach der Registierung das Erstellen eines persönlichen Stundenplanes für die eigene Planung.

Die Seminaranmeldung erfolgt in beiden Bachelor Studiengängen in zwei Phasen unter "Prüfungsverwaltung" im
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Erste OSSC-Seminaranmeldung bis 19.02.2024, 14:00 Uhr
Zweite OSSC-Seminaranmeldung bis 25.03.2024, 14:00 Uhr

(Mehr Infos in der Hilfe)

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Semester:SS24
 
Titel:

Kinderrechtspraxis in der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik

 
 
Lehrgebiet/Studienbereich:interdisziplinär 
 
Scheine / Modul:BA Soz Prüfungen G 3.1/2.POL, Modul: Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Soz Prüfungen G 3.1/2.PHI, Modul: Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Kind Prüfung E3.2.1: Soziale und politische Rahmungen von Kindheit und Familie (Prüfungsordnung 2014/2015)
BA Kipäd Prüfung E3.2.1: Soziale und politische Rahmungen von Kindheit und Familie (Prüfungsordnung 2021)

BA Kind Prüfung WA.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA Soz Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnungen 2011/2015)
BA Soz Prüfung WM.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2021 ab Sommersemester 2022)
 
DozentIn:Eberlei, Walter, Prof. Dr.
 
Seminarformat:Onlineseminar, ergänzt durch Treffen vor Ort, soweit möglich

(Aktuelle Planung - Die konkrete Umsetzung besprechen die Lehrenden mit den Studierenden zum Seminarbeginn in der ersten Sitzung. Hinweise zum Seminarstart finden Sie in Moodle.)
 
Zeit:Mittwoch,
08:30 Uhr bis 11:45 Uhr
Seminarumfang:4 SWS
Seminarbeginn:17.04
 
Raum:03.2.003
 
Kommentar:
[editieren]
Das Seminar beinhaltet eine Mischung aus Präsenz- und Online-Elementen. Letztere sind eigenständig zu verarbeiten (mit Rückfrage/Dialog-Optionen per Online-Forum), der Zeitraum dafür ist - jeweils in der Woche vor dem Präsenzseminar - individuell wählbar. Dafür wird im Semester in der Regel der Zeitraum 8.30-10.00 Uhr freigehalten, während das Präsenzseminar wöchentlich von 10.15-11.45 Uhr durchgeführt wird. Genauere Informationen dazu in der ersten Veranstaltung am 17.04.2024. DIESE beginnt um 10.15 Uhr.

Teilnahmebeschränkung:

Dieses Seminar ist auf 45 TeilnehmerInnen beschränkt. (Didaktisches Konzept: Übungen, die kleine Diskussionsgruppen erfordern.)

Inhalt:

Hinweis vorab: "Soziale Arbeit" wird im Seminar und in dieser Seminarbeschreibung als Oberbegriff für die vielfältigen Handlungsfelder verstanden, auf die unsere BA-Studiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie Kindheitspädagogik und Familienbildung vorbereiten.

Soziale Arbeit versteht sich als Menschenrechtsprofession. Die grundlegenden Menschenrechte spiegeln sich auf nationaler Ebene in den ersten Artikeln des Grundgesetzes. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland (so wie die meisten anderen Staaten der Welt) zahlreiche internationale Menschenrechtsverträge und –konventionen ratifiziert, darunter den Zivilpakt, den Sozialpakt, die Konventionen über Frauenrechte sowie Kinderrechte und nicht zuletzt die Europäische Menschenrechtskonvention. Menschenrechte sind damit unveräußerlicher Rahmen und Maßstab für gesellschaftliche und politische Prozesse auf nationaler wie internationaler Ebene.

Soziale Arbeit orientiert sich an diesem normativen Rahmen und der ihm innewohnenden Dynamik. Dies bedeutet zunächst eine Abkehr vom Almosen-, Wohltätigkeits- und Hilfedenken. Menschen sind Rechtsträger*innen und staatliche Institutionen dazu verpflichtet, diese Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Soziale Arbeit im 21. Jahrhundert ist nicht nur diesem Denken, sondern auch dem damit verbundenen gesellschaftlichen Auftrag verpflichtet. Nationale wie internationale Verbände von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen haben diese Neuorientierung in entsprechenden Erklärungen deutlich gemacht.

Diese Perspektive auf die Menschenrechte als Orientierungsrahmen für die PRAXIS der Sozialen Arbeit werden wir in diesem Seminar am Beispiel der Kinderrechte durchbuchstabieren. Einführend werden grundlegende Kenntnisse der Menschenrechte erarbeitet und ihre Bedeutung und Umsetzung kritisch reflektiert. Anschließend werden die VN-Kinderrechtskonvention und ihre zentralen Inhalte in intersektionaler Perspektive erschlossen sowie konkrete Handlungsperspektiven – insbesondere im Rahmen der Sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen – erarbeitet und diskutiert.

Arbeitsformen:

Video-Präsentationen; Filme; Übungen; Dialog-Foren; Diskussion; Arbeitsgruppen; Übungen der Menschenrechtsbildung; Online-Treffen / Videokonferenzen; Online-Foren

Prüfungsleistungen bzw. Testat:

Die Prüfungsleistung besteht aus zwei kurzen schriftlichen Hausarbeiten: einem ersten Teil, in dem konkret vorgegebene Fragen der Dozentin und des Dozenten zu den Grundlagen beantwortet werden müssen (je max. 200 Wörter). Zu jeder Sitzung wird eine Frage gestellt werden, die spätestens 14 Tage später beantwortet sein muss.
Im zweiten Teil ist ein freigewähltes Thema zu den Handlungsperspektiven auf Basis der Kinderrechte zu bearbeiten (ca. 3 Seiten, Abgabetermin: 30. Juni 2024).

Basisliteratur:

Walter Eberlei / Katja Neuhoff / Klaus Riekenbrauk (2018): Menschenrechte - Kompass für die Soziale Arbeit. (Grundwissen Soziale Arbeit, Band 25). Stuttgart. - (In der Bibliothek als E-Book verfügbar.)

 
Anwesenheit:Ein grundlegendes Ziel des Studiums sind auch die in den Modulhandbüchern beschriebenen Sozial- und Subjektkompetenzen im Bereich der Kommunikation und der sozialen Interaktion. Gerade diese Kompetenzen werden zu einem wesentlichen Anteil auch in der Begegnung in den Seminaren erworben. Insofern ist Ihre Teilnahme wichtig!

Für dieses Seminar ist die Teilnahme nach § 12 Abs. 6 der RahmenPO aber keine formale Voraussetzung für die Prüfung oder das Testat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die Inhalte und Kompetenzen, die in den Seminarsitzungen vermittelt werden, selbstständig aneignen müssen, wenn Sie nicht teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch, dass alle Inhalte der Seminarsitzungen auch in anderer Form bereitgestellt werden, ggf. müssen sie diese selbst recherchieren und erlernen.

In Seminaren mit Referaten, Präsentationen u.ä. als Prüfungsleistung oder Testat ist eine Anwesenheit an der dafür festgelegten Sitzung in jedem Fall als Prüfungs- bzw. Testattermin erforderlich (sofern keine Regelung zum Nachteilsausgleich bzw. zur angemessenen Berücksichtigung familiärer Fürsorge eingreift).

In Seminaren mit Prüfungen/Testaten in Gruppenarbeit, Referaten, Präsentationen u.ä. müssen Sie außerdem an dem im KomVor oder im Seminar ggf. angegebenen Termin zur Abstimmung der Gruppen bzw. der Themen und Termine für Referate, Präsentationen u.ä. teilnehmen oder sich entsprechend der Angaben des/der Lehrenden bei ihm/ihr melden um das abzustimmen – ggf. müssen Sie sich dann selbst eine Gruppe suchen oder Sie werden zu einem Thema, Termin bzw. einer Gruppe zugewiesen.

 
Seminaranmeldung:Die Online-Seminaranmeldung in den Bachelor-Studiengängen und im Master Empowerment Studies war nur bis zum 25.03.2024, 14:00 Uhr möglich.

Informationen zur Vergabe von freien Plätzen.

 
Prüfungsanmeldung und Testatanmeldung:Frist zur Prüfungs- und Testatanmeldung für dieses Seminar:
29.03.2024 bis 22.04.2024


Wenn Sie im OSSC einen Seminarplatz erhalten haben (in den Masterstudiengängen ggf. abweichende Regelungen beachten) oder wenn der*die Dozent*in Sie nachträglich im Seminar zugelassen hat, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der oben genannten Frist selbst im OSSC zur Prüfung bzw. zum Testat anmelden.
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(soweit nicht oben im Kommentar anders angegeben).

Die Prüfungsanmeldung (auch zur Anmeldung zum Testat) finden Sie im OSSC nach Login unter "Prüfungsverwaltung", eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:
Infos zur Prüfungs- und Testatanmeldung >>

 
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