Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - Seminardetails


aktuelles Semester: SS24
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Semester:SS21
 
Titel:

Medizinrecht und die Soziale Arbeit - die Soziale Arbeit im Gesundheitswesen

 
 
Lehrgebiet/Studienbereich:Rechtswissenschaften 
 
Scheine / Modul:BA Soz Prüfung A 4.1, Modul: Rechtliche, sozialpolitische, institutionelle und sozialwirtschaftliche Bedingungen (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 2.1-3: Schwerpunkt: Beratung (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Kind Prüfung SP2.1-3: Schwerpunkt: Beratung (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA SA/SP Prüfungen S 3.1: Schwerpunkt: Bewegungs- und Erlebnispädagogik (Prüfungsordnung 2011/2015)
BA Kind Prüfung SP3.1: Schwerpunkt: Bewegungs- und Erlebnispädagogik (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 7.1-3: Schwerpunkt: Gesundheit (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)
BA Kind Prüfung SP7.1-3: Schwerpunkt: Gesundheit (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA Soz Prüfungen S 10.1-3: Schwerpunkt: Soziale Arbeit im demografischen Wandel - Soziale Arbeit mit Älteren (Prüfungsordnung 2011/2015/2021)

BA Kind Prüfung WA.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2014/2015/2021)
BA SA/SP Prüfungen WM.1/2: Wahlmodul (Prüfungsordnungen 2011/2015)
BA SA/SP Prüfung WM.1: Wahlmodul (Prüfungsordnung 2021 ab Sommersemester 2022)
 
DozentIn:Hauschild, Flavia, Dr.
 
Seminarformat:Aktuell ist nicht absehbar, inwieweit in diesem Semester Seminare in Präsenz stattfinden können. Die aktuelle Planung für dieses Seminar ist vor diesem Hintergrund:
Reines Onlineseminar

Die konkrete Umsetzung besprechen die Lehrenden mit den Studierenden zum Seminarbeginn online in Moodle oder in Videokonferenzen. Bitte beachten, dass auch bei Onlineseminaren ggf. Prüfungen in Präsenz stattfinden können.
 
Zeit:22.3. - 26.03.2021, jeweils 9.00-17.00 Uhr
Seminarumfang:4 SWS
Seminarbeginn:22.03
 
Raum:Moodle, Teams,...
 
Kommentar:
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Hinweis zur Seminaranmeldung: Dieses Seminar kann nur in der ersten Anmeldephase belegt werden! Weitere interessierte Studierende wenden sich bitte direkt an die Lehrende. Freie Plätze gibt es allerdings nur, wenn Studierende mit einer Platzzusage sich wieder abmelden (Stand 26.02.21)

Bitte beachten Sie, dass dieses Seminar ausnahmsweise bereits eine Woche vor der offiziellen Vorlesungszeit stattfindet. Wenn Sie in dieser Zeit keine Lehrveranstaltungen besuchen können, wählen Sie bitte für die gewünschte Prüfungsleistung ein anderes der für die Prüfungsleistung angebotenen Seminare.

Seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie steht das Gesundheitswesen im öffentlichen Interesse. Die soziale Arbeit hat darin seit langem ihren festen Platz – sei es im Krankenhaus, in der Demenz-Beratung oder in der palliativen Begleitung.
Das das Gesundheitswesen regulierende Medizinrecht ist vielfältig und verändert sich schnell: Es reagiert auf den technischen Fortschritt und ist gleichzeitig gefordert, die Entscheidung über das Ja oder Nein zu ärztlichen Maßnahmen beim Patienten zu belassen. Entscheidend ist das Ja der Patientin zur risikobehafteten Operation, zur lebensverlängernden Maßnahme, zur künstlichen Befruchtung, zum Schwangerschaftsabbruch, zur Schutzimpfung. Es ist Ausdruck des von der Verfassung garantierten Rechts auf Selbstbestimmung. Erst im Februar 2020 wurde dieses Recht vom Bundesverfassungsgericht weiter ausgeformt, im Hinblick auf ein „selbstbestimmtes Lebensende“.
Was aber geschieht, wenn ein Mensch durch Erkrankung nicht in der Lage ist, rechtlich wirksam zu entscheiden? Hier hat sich die Vorsorge durch Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vollmacht etabliert.

Teilnahmebeschränkung:

Dieses Seminar ist auf 45 TeilnehmerInnen beschränkt. (Didaktisches Konzept)

Inhalt:

Das Seminar stellt medizinrechtliche Grundbegriffe vor: Behandlungsvertrag, Einwilligung in die ärztliche Heilbehandlung, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Einen Schwerpunkt bilden Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung. Der Blick soll außerdem geschärft werden für die unterschiedlichen Interessen von Patient*innen, Ärzt*innen, Pflegenden, Krankenhausverwaltung und Krankenkasse. Auch die Teilhabe pflegender Angehöriger beginnt ein Tätigkeitsfeld für Sozialarbeiter*innen zu werden. Schließlich werden typische Konfliktthemen im Gesundheitswesen, bewährte und neue Methoden der Konfliktbearbeitung außerhalb der Gerichte behandelt.

Empfehlungen zu speziellen Kenntnissen und Bereitschaften:

Das Seminar richtet sich bevorzugt an Studierende, die Interesse an oder Erfahrung in der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen mitbringen.

Arbeitsformen:

Lehrvortrag, Präsentation, Diskussion, Analyse eines Urteils und Fallbearbeitung in Gruppen.

Prüfungsleistungen bzw. Testat:

Die Prüfungsleistung ist als besondere Prüfungsleistung im Sinne des § 21 RahmenPO zu erbringen und innerhalb von acht Stunden schriftlich in häuslicher Einzelleistung zu bearbeiten, voraussichtlich zwischen Freitag, 26.03., 16.00 Uhr, und Montag, 29.03.2021, 17.00 Uhr.
Die Prüfungsaufgaben werden Wissenselemente, Transferaufgaben und Elemente persönlicher, auf im Seminar vermittelten ethischen Grundlagen basierender Einschätzung enthalten. Einzelheiten werden am Montag, den 22.03.2021 ab 9.00 Uhr bekanntgegeben.

Basisliteratur:

Bitte halten Sie bereits am ersten Seminartag und alle weiteren Tage bereit: „Gesetze für die soziale Arbeit: Die Textsammlung für Sozialberufe“, Nomos Verlag, 10. Auflage vom August 2020.

 
Anwesenheit:Ein grundlegendes Ziel des Studiums sind auch die in den Modulhandbüchern beschriebenen Sozial- und Subjektkompetenzen im Bereich der Kommunikation und der sozialen Interaktion. Gerade diese Kompetenzen werden zu einem wesentlichen Anteil auch in der Begegnung in den Seminaren erworben. Insofern ist Ihre Teilnahme wichtig!

Für dieses Seminar ist die Teilnahme nach § 12 Abs. 6 der RahmenPO aber keine formale Voraussetzung für die Prüfung oder das Testat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich die Inhalte und Kompetenzen, die in den Seminarsitzungen vermittelt werden, selbstständig aneignen müssen, wenn Sie nicht teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch, dass alle Inhalte der Seminarsitzungen auch in anderer Form bereitgestellt werden, ggf. müssen sie diese selbst recherchieren und erlernen.

In Seminaren mit Referaten, Präsentationen u.ä. als Prüfungsleistung oder Testat ist eine Anwesenheit an der dafür festgelegten Sitzung in jedem Fall als Prüfungs- bzw. Testattermin erforderlich (sofern keine Regelung zum Nachteilsausgleich bzw. zur angemessenen Berücksichtigung familiärer Fürsorge eingreift).

In Seminaren mit Prüfungen/Testaten in Gruppenarbeit, Referaten, Präsentationen u.ä. müssen Sie außerdem an dem im KomVor oder im Seminar ggf. angegebenen Termin zur Abstimmung der Gruppen bzw. der Themen und Termine für Referate, Präsentationen u.ä. teilnehmen oder sich entsprechend der Angaben des/der Lehrenden bei ihm/ihr melden um das abzustimmen – ggf. müssen Sie sich dann selbst eine Gruppe suchen oder Sie werden zu einem Thema, Termin bzw. einer Gruppe zugewiesen.

 
Seminaranmeldung:Die Online-Seminaranmeldung in den Bachelor-Studiengängen und im Master Empowerment Studies war nur bis zum 25.03.2024, 14:00 Uhr möglich.

Informationen zur Vergabe von freien Plätzen.

 
Prüfungsanmeldung und Testatanmeldung:Frist zur Prüfungs- und Testatanmeldung für dieses Seminar:
19.03.2021 bis 24.03.2021


Wenn Sie im OSSC einen Seminarplatz erhalten haben (in den Masterstudiengängen ggf. abweichende Regelungen beachten) oder wenn der*die Dozent*in Sie nachträglich im Seminar zugelassen hat, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der oben genannten Frist selbst im OSSC zur Prüfung bzw. zum Testat anmelden.
Online Studierenden Support Center (OSSC) >>
(soweit nicht oben im Kommentar anders angegeben).

Die Prüfungsanmeldung (auch zur Anmeldung zum Testat) finden Sie im OSSC nach Login unter "Prüfungsverwaltung", eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:
Infos zur Prüfungs- und Testatanmeldung >>

 
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